Ausbildung zum*zur Heilerziehungspfleger*in
Möchten Sie Menschen mit Behinderung erziehen, motivieren und pflegen?
Heilerziehungspfleger*innen sind sozialpädagogische Fachkräfte der Behindertenhilfe. Sie sind für die Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich und können in allen Bereichen der Behindertenhilfe eingesetzt werden. Zudem sind Anstellungen in der Altenhilfe sowie in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen möglich.
Die Ausbildung zum*zur Heilerziehungspfleger*in befähigt dazu, Menschen mit Behinderungen in ihrem Lebensalltag zu begleiten und sie in ihrer Selbstbestimmung und gesamten Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
Sie absolvieren Ihre Ausbildung als
Heilerziehungspfleger*in
an unserer Fachschule Heilerziehungspflege, einer staatlich anerkannten Ersatzschule.
Inhalte der Ausbildung
Fachrichtungsübergreifender Bereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Englisch
Fachrichtungsbezogener Bereich:
- Lernfeld 1: Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
- Lernfeld 2: Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
- Lernfeld 3: Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen und individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
- Lernfeld 4: Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
- Lernfeld 5: Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
- Lernfeld 6: Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
Differenzierungsbereich:
- Mathematik (bei angestrebter Fachhochschulreife) nur in Köln
Teilnahmevoraussetzungen
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer:
- 1. den Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung im einschlägigen Bereich (z. B. Sozialhelfer/-in, Kinderpfleger/-in) oder
- 2. den Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufstätigkeit in der Behindertenhilfe oder
- 3. den Abschluss der Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder
- 4. a) die allgemeine (Fach-)Hochschulreife oder
- b) die Fachoberschulreife und eine nicht einschlägige Berufsausbildung sowie Praxiserfahrung in der Behindertenhilfe von mindestens sechs Wochen in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit nachweist.
Zusätzlich muss während der gesamten Ausbildungszeit eine Festanstellung im Bereich der Behindertenhilfe (mind. 19,25 Std./Woche) bestehen.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
- Beglaubigte Schul- und Berufsschulzeugnisse
- Nachweis über Praxiserfahrungen
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch
Art und Dauer der Ausbildung
Durch die integrative Ausbildungsform wird eine möglichst praxisnahe Ausbildung gewährleistet. Die Inhalte der vollzeitschulischen Ausbildung verteilen sich hierbei auf drei Jahre. Der Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Tagen pro Woche sowie in zwei Blockwochen pro Schuljahr statt. In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den Praxisfeldern der Behindertenhilfe.
Prüfungen und Leistungsnachweise in der Ausbildung:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. Sie haben damit die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in" zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife:
An unserer Fachschule besteht die Möglichkeit, neben dem Berufsabschluss auch die Fachhochschulreife zu erwerben.
Finanzierungsmöglichkeiten für Sie:
Über das Amt für Ausbildungsförderung kann BAföG in Anspruch genommen werden.